Wohnschutz im Kanton Basel-Stadt: Das hat sich verändert.

vor 11 Monaten

Andreas Biedermann vom SVIT hat uns verraten, welche Konsequenzen das neue Wohnschutzgesetz (WRFG) und die Wohnraumschutzverordnung (WRSchV) mit sich bringen.

Wohnschutz im Kanton Basel-Stadt: Das hat sich verändert.
Per Ende Mai 2022 hat Basel-Stadt seine Gesetzgebung rund um den Schutz von Mieterinnen und Mietern angepasst. Welche Erfahrungen haben Sie beim Schweizerischen Verband für Immobilienwirtschaft (SVIT) bisher mit dem neuen Wohnschutzgesetz (WRFG) und der Wohnraumschutzverordnung (WRSchV) gemacht?

Noch nicht viele und wenn, dann mehrheitlich negative, wobei vieles vom Hören sagen. Es sind mir aber auch Beispiele bekannt, wo auch faire Vermieterinnen und Vermieter, die man ja angeblich schon will, mit fragwürdigen Instruktionsverfügungen konfrontiert werden.

Wir haben den Eindruck, dass seither Vieles unklar ist. So fragen sich Vermieterinnen und Vermieter beispielsweise, ob eine normale Wohnungsinstandstellung meldepflichtig ist. Wie bringe ich in Erfahrung, was nun genau gilt?

Das ist im Moment ein grosses Problem, was zum Teil auch mit widersprüchlichen Aussagen zusammenhängt, die von Seiten der Wohnschutzkommission, bzw. von deren Sekretariat sowie von Juristinnen und Juristen erteilt werden. Wir sind klar der Meinung, dass der normale Unterhalt im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel nicht bewilligungspflichtig ist. Gewisse Kreise rund um die Wohnschutzkommission sehen das aber anders. Dies führt zum Teil zu unnötigen Leerständen, was umso befremdender ist, wo es doch immer heisst, dass wir eine Wohnungsnot haben. Bei Fragen kann man sich an die Wohnschutzkommission wenden, die aber mangels Praxis und Erfahrung in den Aussagen eher vage bleibt, bzw. nach deren Haltung auch Arbeiten bewilligungspflichtig sind, die wir eher dem ordentlichen Unterhalt zuordnen. Demgemäss ist Ihr Eindruck richtig, wonach vieles unklar ist.

Wie kann Ihrer Meinung nach verhindert werden, dass Wohnungen aufgrund dieser unklaren Verhältnisse zum Teil über Monate leer stehen, obwohl Basel-Stadt unter einer Wohnungsnot leidet?

Nach unserem Kenntnisstand ist die Wohnschutzkommission daran, diesen nicht bewilligungspflichtigen, ordentlichen Unterhalt näher zu spezifizieren. Wir sind gespannt auf diese Ergebnisse. Weiter sammeln wir im Moment Beispiele und Erfahrungen von betroffenen Vermieterinnen und Vermietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern, um dann direkt beim Regierungsrat oder über den politischen Weg aktiv zu werden und Druck zu machen, dass das WRFG und die WRSchV den Wohnungsmarkt nicht vollends zum Stillstand bringen, worunter dann primär das Gewerbe leiden müsste.
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