Steuerliche Auswirkungen beim Erwerb von Wohneigentum

vor 1 Jahr

Nachfolgend erläutern wir Ihnen, was beim Kauf einer selbstbewohnten Liegenschaft oder Eigentumswohnung in steuerlicher Hinsicht auf Sie zukommt.

Steuerliche Auswirkungen beim Erwerb von Wohneigentum
Hugo Neuhaus, unser Leiter Buchhaltung, hat die wichtigsten Punkte für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für Sie zusammengestellt:

Kanton Basel-Stadt

Handänderungssteuer
Im Kanton Basel-Stadt wird die Handänderungssteuer in der Regel mit 3 Prozent des Kaufpreises festgesetzt. Bei Neuerwerb und bei Ersatzerwerb von selbstbewohntem Wohneigentum reduziert sich der Steuersatz um jeweils 1,5 Prozent.
 
Grundbuch- und Notariatsgebühren
  • Grundbuchgebühr 1 Promille des Kaufpreises
  • Notariatsgebühr 2,5 Promille des Kaufpreises
 
Gebühren für Grundpfanderrichtung
  • Grundbuchgebühr 1 Promille des Pfandbetrages 
  • Notariatsgebühr 2,5 Promille des Pfandbetrages
 
Sonstige Gebühren 
Ferner fallen verschiedene andere kleinere Gebühren an, zum Beispiel für Kopien, Visa, Beglaubigungen etc. All diese Kosten werden im Kanton Basel-Stadt im Normalfall hälftig geteilt zwischen Verkäufer*in und Käufer*in. 
 
Eigenmietwert
Der Eigenmietwert von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentumswohnungen basiert auf dem Vermögenssteuerwert. Der anzuwendende Eigenmietwertsatz wird für jede Steuerperiode vom Kanton neu berechnet.

Kanton Basel-Landschaft

Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer muss von Käufer*in und Verkäufer*in jeweils zur Hälfte bezahlt werden. Die Bemessungsgrundlage dafür bildet der Kaufpreis. Falls dieser als zu niedrig erachtet wird, wird stattdessen der Verkehrswert herangezogen. Es kommt ein Steuersatz von 2,5 % zur Anwendung.
 
Sonstige Gebühren 
Für Notariatsleistungen, das Erstellen des Pfandschuldbriefes, die Einträge ins Grundbuch etc. können weitere Kosten anfallen.

Eigenmietwert
Der Eigenmietwert eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung bemisst sich nach dem steuerlichen Brandlagewert, welcher durch die Standortgemeinde festgelegt wird. Der Brandlagewert dient der kantonalen Steuerverwaltung als Basis für die Berechnung des Eigenmietwertes.

Wir hoffen, dass wir Ihnen hier eine kurze, hilfreiche Übersicht geben konnten. Sollten Sie diesbezüglich weitere Auskünfte benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Quellenachweis
Steuergesetz und Gebührenordnung des Kantons Basel-Stadt/Kanton Basel-Landschaft

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