«Ja zu echtem Wohnschutz»: Das sind die Konsequenzen.

vor 2 Jahren

Andreas Zappalà, der Geschäftsführer vom Hauseigentümerverband Basel-Stadt, mit einem Update zur Umsetzung der umstrittenen Initiative.

«Ja zu echtem Wohnschutz»: Das sind die Konsequenzen.
Herr Zappalà, im vergangenen November hat das Basler Stimmvolk die Initiative «Ja zu echtem Wohnschutz» angenommen. Was sind deren Kernelemente?
 
Die Initiative hat erreicht, dass der gesamte Wohnungsbestand auf dem Kantonsgebiet bis auf wenige Ausnahmen künftig besonders geschützt ist. Ein Abbruch von Liegenschaften ist dadurch kaum mehr zulässig, Sanierungen sind nur unter Einhaltung besonderer Bedingungen möglich und unterliegen einer Mietzinskontrolle. Das heisst, Vermieterinnen und Vermieter erhalten die Bewilligung für ihre Umbaubegehren nur dann, wenn sie sich mit der nach Abschluss der Arbeiten bewilligten Miete für fünf Jahre einverstanden erklären. Zudem ist der Mieterschaft ein Rückkehrrecht zu gewähren. 
 
Wo stehen wir denn zurzeit mit der Umsetzung der Initiative?
 
Die Rahmenbedingungen stehen soweit fest. Es ist klar, dass es eine Mietzinskontrolle geben wird. Ebenso ist sicher, dass Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit haben müssen, nach einem Umbau in ihre bisherigen Wohnungen zurückzukehren. Der Regierungsrat ist nun daran, eine Verordnung auszuarbeiten, damit das Gesetz dann am 28. Mai 2022 in Kraft treten kann. In der Verordnung werden jene Punkte geregelt, zu welchen im Gesetz keine oder nur vage Aussagen zu finden sind. 
 
Was denken Sie, werden Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer nach diesem Datum weniger häufig in Umbauten investieren?
 
Ja, das muss leider befürchtet werden. Wir wissen aus Gesprächen mit unseren Mitgliedern, dass viele von ihnen Zweifel daran haben, ob sich Investitionen in ihren Wohnungsbestand überhaupt noch lohnen. Es wird sicherlich einzelne geben, die sich dennoch dazu entscheiden und in Kauf nehmen, dass ihre Mietzinseinnahmen während fünf Jahren gedeckelt sind. Dadurch erhöht sich aber die Wahrscheinlichkeit, dass Mieten nach Ablauf dieser Frist massiv erhöht werden. Zudem werden viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer von vornherein auf Investitionen verzichten, weil sie gar nicht den finanziellen Spielraum haben, auf einen angemessenen Ertrag verzichten zu können.  Viele Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen, welche schon einen Umbau projektiert haben, dürften die Umsetzung vorgezogen haben, damit sie den strengen Bestimmungen ausweichen können. 
 
Was bedeutet das für die Mieterinnen und Mieter?

Natürlich wünschen sich Mieterinnen und Mieter faire Wohnungspreise. Andererseits wollen Sie aber verständlicherweise dennoch nicht auf einen gewissen Komfort verzichten und sind durchaus willens, dafür einen angemessenen Betrag zu bezahlen. Auf lange Sicht kann die Initiative dazu führen, dass in diesem Bereich Abstriche gemacht werden müssen.

Gibt es aus Ihrer Sicht noch weitere unliebsame Konsequenzen?
 
Wir  hören nicht nur bei Investitionen in den Bestand von einer gewissen Zurückhaltung, sondern auch bei den Arealen, die zurzeit bebaut werden. Das besorgt uns sehr, denn Basel-Stadt benötigt nebst dem Staat und den Genossenschaften weitere Investoren, um die optimale Entwicklung seiner urbanen Lebensräume vorantreiben zu können.
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